Kurt plaudert aus dem Nähkästchen

Schweiz: Neues Strassenverkehrsgesetz

Ab 1. Januar 2021 gilt:

Alle Gesetze und Änderungen findest Du auf unserer Website unter > Gut zu wissen > Links

Was für uns Motorradfahrer*innen gilt bzw. was uns betrifft, das werde ich nachfolgend kurz beschreiben. Bitte lest auch die genauen Details der verschiedenen neuen Regeln in den oben erwähnten Links, denn es drohen Ordnungsbussen. Videos und Erklärung findest Du auch dort.

Fertig Gratisparkplatz für Zweiräder

Zahlen bitte!

Mit diesem Signal «Parkieren gegen Gebühr» oder einer Markierung auf dem Parkfeld werden alle Fahrzeuge, auch Motorräder, Mofas und schnelle E-Bikes, zur Kasse gebeten.

Kein Direkteinstieg in grosse Motorräder mehr

Zuerst muss mindestens zwei Jahre auf einem auf 35 kW beschränkten Motorrad der Kategorie A gefahren werden. Erst danach darf man  in die unbeschränkte Kategorie umsteigen.

Motorradtransport mit dem Anhänger

Wer sein Motorrad auf den Anhänger setzt, darf neu schneller unterwegs sein. Anstatt mit 80 km/h dürfen Personen- und Lieferwagen mit einem Anhänger auf Autobahnen neu mit 100 km/h unterwegs sein. Der Anhänger darf jedoch nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen und muss für den entsprechenden Transport geeignet sein. Das Zugfahrzeug inklusive dessen Reifen müssen ebenfalls den Regeln entsprechen. Kontrolliert das unbedingt und lasst es euch schriftlich bei eurem Händler, Importeur oder Vermieter bestätigen.

Reissverschluss ist nun obligatorisch

Was schon lange als Gentlemen-Akt galt, ist nun gesetzlich vorgeschrieben. Bei Autobahneinfahrten und Fahrstreifenabbau, zum Beispiel beim Wechsel von drei auf zwei oder zwei auf einen Fahrstreifen, Unfall oder Baustellen gilt das Reissverschlusssystem.

Rettungsgasse auf der Autobahn bereits ab Schritttempo

Sobald man nur noch im Schritttempo fährt oder der Verkehr stillsteht, muss auf Autobahnen sofort eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge gebildet werden. Ohne Wenn und Aber. Auch, wenn weit und breit weder ein Blaulichtfahrzeug oder Polizeiwagen gesehen oder gehört wird.

Wo muss die Rettungsgasse freigehalten werden?

Bei zweispurigen Autobahnen ist es einfach: Die Rettungsgasse wird zwischen beiden Spuren (Autokolonnen) freigehalten. Bei den dreispurigen Autobahnen zwischen dem äussersten linken und dem mittleren Fahrstreifen. Das heisst: Links ist eine Kolonne und rechts sind zwei Kolonnen. Der Pannenstreifen ist frei zu halten.

Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen

Bei einer Kolonne auf dem linken Fahrstreifen oder bei einer dreispurigen Autobahn auf dem mittleren Fahrstreifen darf rechts vorsichtig überholt werden.

Es gilt weiterhin: Rechts fahren, links überholen. Das Überholen rechts mit Einschwenken nach links bleibt strengstens verboten und wird mit CHF 250.00 bestraft.

Seit dem 1. Januar 2013 hat der Artikel 90 des Strassenverkehrsgesetzes der Schweiz, zwei neue Absätze (Abs. 3 und 4). Wer rast, wird von Gesetzes wegen wie ein bewaffneter Räuber oder ein Totschläger behandelt. (Aktualisiert am 05. Januar 2021)

Der veränderte Artikel 90 sagt neu:

Verletzung der Verkehrsregeln

Abs. 1
Mit Busse wird bestraft, wer Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt.

Abs. 2
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt.

Abs. 3
Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren wird bestraft, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.

Abs. 4 (Änderung ab 01. Januar 2021)
Absatz 3 ist in jedem Fall erfüllt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um:

a. mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt.
b. mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt.
c. mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt.
d. mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt.

Konkret heisst das, dass sehr schnelles Fahren sehr hoch bestraft wird. Es müssen keine Schäden (Sachschaden, Personen verletzen oder töten) entstehen, allein die sehr hohe Geschwindigkeitsübertretung genügt. Ich betone: bewusst sehr hohe, denn es sind grobe Übertretungen.

Bestraft wird:

  • Wer mit 70 km/h fährt anstatt mit den vorgeschriebenen 30 km/h (innerorts)
    Eine Überschreitung von 40km/h in einer 30er Zone
  • Wer mit 100 km/h fährt anstatt mit den vorgeschriebenen 50 km/h (innerorts)
    Eine Überschreitung von 50km/h in einer 50er Zone
  • Wer mit 140 km/h fährt anstatt mit den vorgeschriebenen 80 km/h (ausserorts)
    Eine Überschreitung von 60km/h in einer 80er Zone
  • Wer mit 200 km/h fährt anstatt mit den vorgeschriebenen 120km/h (Autobahn)
    Eine Überschreitung von 80km/h in einer 120er Zone

Wie wird es ablaufen?

Zuerst flattert ein Strafmandat in den Briefkasten. Diese Busse wird voraussichtlich vierstellig sein. Sie hängt zuerst von der Art des Verstosses ab, vom Lohn/Einkommen und dem Vermögen des Schuldigen.

Wenn du schuldig bist, raten wir dir, sofort einen Anwalt zu nehmen und ein dickes Portemonnaie zu haben, denn die Kosten werden in die Luft gehen.

Dann folgt mindestens ein Jahr Gefängnis. War es das erste Mal, wird das Gericht vielleicht eine bedingte Strafe aussprechen. Das heisst, du musst nicht ins Gefängnis, jedoch mit einer Probezeit zwischen zwei bis fünf Jahren rechnen. Passiert ein neues schweres Delikt (zum Beispiel über eine rote Ampel fahren oder ein Unfall) während dieser Zeit, kann der Knast nicht mehr vermieden werden.

Weiter ist mit der Beschlagnahmung und der Vernichtung deines Fahrzeuges, also deines Motorrades, zu rechnen.

Und zuletzt muss der Fahrausweis für mindestens zwei Jahre abgegeben werden. Danach wird er dir mit einer fünfjährigen Bewährung wieder zurückgegeben.

Das Allerschlimmste, was noch passieren kann, ist, dass du deinen Job verlierst, weil du nicht mehr fahren darfst (keinen Fahrausweis mehr hast) bzw. du ein Jahr ins Gefängnis musst.

Änderung ab 01. Januar 2021
Dem Parlament waren diese Konsequenzen schon lange zu hart. Auf seine Veranlassung sagt nun der Bundesrat:
Neu sollen die Gerichte im Einzelfall die konkreten Umstände prüfen und frei entscheiden können, welches Strafmass angemessen ist.

Verkehrsdelikte und Bussen im Ausland haben nichts mit der Schweiz zu tun!
Stimmt nicht!
Wenn gegen einem Schweizer Motorrad- oder Autofahrer im Ausland ein Fahrverbot verfügt wurde oder wenn die zugrunde liegende Wiederhandlung nach Schweizer Gesetz als eine mittelschwere oder schwere Wiederhandlung gilt, muss mit einer weiteren Strafe in der Schweiz gerechnet werden.

September 2018
Ein Schweizer Motorradfahrer, der in Deutschland auf der Autobahn eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120kmh übersah und mit 164km/h von der Polizei gestoppt wurde, bekam 160€ Busse und ein Monat Fahrverbot in Deutschland.
Zurück in der Schweiz bekam er Post vom Strassenverkehrsamt und musste seinen Fahrausweis drei Monate abgeben.

Ob diese neuen „Via Sicura“ Massnahmen die Sicherheit im Strassenverkehr verbessern, wird sich erst in ein paar Jahren zeigen.
Eins ist sicher, es lohnt sich nicht, nicht einmal zu probieren!

Auf unseren Twincruiser-Motorradreisen wird garantiert nicht gerast. Wir pflegen ausnahmslos das gemütliche Cruisen beim Entdecken. Wirf‘ doch schnell einen Blick auf unsere attraktiven Touren.