Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen der Twincruiser Tours Stauffer

Gültig ab 01. Februar 2024

Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (nachfolgenden «AVRB») sind Bestandteil des zwischen dem Teilnehmer und der Twincruiser Tours Stauffer (nachfolgend «TWC») zustande kommenden Reisevertrages. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nachfolgend mit dem Begriff «Teilnehmer » auch die weiblichen Kundinnen gemeint.

1.        Anmeldung

1.1      Vertragsabschluss

Die von Twincruiser Tours Stauffer (nachfolgend TWC genannt) publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Mit der Anmeldung von Reiseteilnehmern (entweder persönlich, schriftlich, telefonisch, via E-Mail, SMS, WhatsApp, on-line, oder via unserer „Website“) geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Mit der Entgegennahme und Bestätigung der Buchung durch TWC kommt der Vertrag zustande. Nach Zustandekommen des Vertrags wird die Teilnahme von TWC eingeplant und schriftlich mit der Bestätigung / Rechnung bestätigt.

1.2      Vertragsparteien

Der Vertrag kommt zwischen dem Teilnehmer und TWC zustande. Der Teilnehmer haftet für sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. So stehen Sie für deren Vertragspflichten, insbesondere für die volle Bezahlung des Reisepreises wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich und Reiseteilnehmer müssen Kenntnis davon nehmen.

1.3      Vertragsumfang

Die Rechte und Pflichten des Teilnehmers und TWC ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, die AVRB der TWC zu kennen, zu verstehen und diese zu akzeptieren. Des Weiteren muss vor Beginn der Tour jeder Reiseteilnehmer die Vereinbarung betreffend Haftungsfreistellung und Sicherheitshinweise unterzeichnen.

Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Drittunternehmen zustande. TWC ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. Es gelten ausschliesslich die Vertragsbedingungen des jeweiligen Dritten.

2.        Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ist in unserer Bestätigung / Rechnung aufgeführt.
Nicht im Tourpreis enthaltene Leistungen. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourpreis nicht enthalten.

Weitere und / oder andere Zusagen, Sonderwünsche und Absprachen, die den Umfang der bestätigten vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch TWC.                                                                                                                                                                                                                                                                    

3.        Reiseteilnehmer und Voraussetzungen

Die Teilnahme an den Touren ist offen für jeden Reiseteilnehmer, der je nach Land und dessen Gesetzgebung über die notwendige Fahrerlaubnis und Bekleidung verfügt und das entsprechende Motorrad oder Fahrzeug besitzt oder mietet.

Es obliegt ausschliesslich jedem Reiseteilnehmer darüber zu entscheiden, ob seine Fähigkeiten (auch aus ärztlicher und gesundheitlicher Sicht) und Erfahrungen zur Bewältigung der vorgegebenen Route ausreichen. Hierzu sind die Angaben der jeweiligen Tour mit dessen Bezeichnung (z.B. Tour: Autour de Suisse) zu beachten, besonders die Angaben unter Fahrkönnen (1 Normal, 2 Umfangreich und 3 Herausfordernd), die Dauer, die Anzahl der Fahr-Tage und der Rast-Tage, die Gesamtstrecke, die Tagesetappen sowie die Fahr-Std./Tag (Fahrstunden pro Tag). Weder der Tourguide noch TWC trifft eine Verpflichtung, das Können, die gesetzliche Erlaubnis und die Fähigkeit der Reiseteilnehmer zu prüfen.

Es werden nur Reiseteilnehmer auf die Tour mitgenommen, deren Tour voll bezahlt ist.

4.        Fahrzeug, Motorrad und Motorradausrüstung

Wenn für die gebuchte Tour ein Motorrad und oder ein Fahrzeug benötigt wird, ist dies in der Bestätigung / Rechnung aufgeführt und der Reiseteilnehmer hat sich ein Motorrad oder Fahrzeug zu besorgen, sofern er nicht als Beifahrer / Sozius teilnimmt. Reiseteilnehmer können ihr eigenes Motorrad gebrauchen oder ein Motorrad mieten (zur Motorrad-Miete siehe Ziff. 18.). Begleitfahrzeuge für Gepäcktransport werden von uns besorgt, aber nur wenn wir auch damit fahren. und auch als Fahrer bei der Mietstation eingetragen sind.

Das Motorrad muss sich in einwandfreiem technischem Zustand befinden und sämtlichen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Jeder Reiseteilnehmer trägt allein die Verantwortung für sein Motorrad; dies schliesst auch das auf den Namen des Reiseteilnehmers gemietete Motorrad mit ein.

Eine den Anforderungen der Tour entsprechende Motorradausrüstung inkl. Warnweste und Regenschutz werden vorausgesetzt.
Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Schutzbekleidung verantwortlich. Je nach Land sind verschiedene und andere Gesetze gültig.

Das Tragen eines zugelassenen Helms ist obligatorisch (beachte die Vorschrift in den entsprechen Länder,  in der Schweiz müssen Motorradhelme der Norm «ECE 22-05» entsprechen).
Aus Sicherheits-, Komfort und Hygienegründen empfiehlt TWC, den eigenen Helm mitzunehmen.

Seitens der Tourguides oder TWC besteht keine Verpflichtung, die Erfüllung der erwähnten Voraussetzungen zu überprüfen.

5.     Einreiseformalitäten / gesendete Reisedokumente (z.B. Tickets, Eintritts usw…)

Jeder Reiseteilnehmer ist für seine für die Reise notwendigen gültigen Reisedokumente wie Impfungen, medizinischer Test (z.B. COVID-19 Impfung bzw. PCR Test), Führerausweis (national bzw. international), Fahrzeugausweis, Grüne Karte (wo nötig), Identitätskarte oder Reisepass, sowie das Einholung eines allfälligen Visums für das Gast- und/oder Transitland, selber verantwortlich. Eine Kontrolle der Dokumente auf ihre Gültigkeit und Richtigkeit wird seitens TWC nicht vorgenommen.

Die Einholungsfrist dieser Dokumente kann oft mehrere Wochen dauern. Daher ist der Reiseteilnehmer gehalten, sämtliche nötige Dokumente frühzeitig zu beschaffen bzw. die Gültigkeit und das Ablaufdatum zu kontrollieren.

Die TWC holt bei entsprechendem Auftrag gerne die Visa(s) für den Reiseteilnehmer ein. Die Bearbeitungskosten und Visa-Gebühren werden dabei zusätzlich zum Tour Preis verrechnet (siehe Ziff. 8.3.).

TWC informiert die Reiseteilnehmer über die empfohlenen und notwendigen Pass- und Visum Anforderungen sowie über die gesundheitlichen Bestimmungen in unserer Bestätigung / Rechnung. Damit TWC die entsprechenden Informationsquellen vermitteln kann, muss jeder Teilnehmer bei der Buchung zwingend seine Nationalität bekanntgeben.
Der Teilnehmer ist selbst für das Einhalten der Vorschriften, die Beschaffung und das Mitführen der empfohlenen und notwendigen Reisedokumente verantwortlich. Eine Kontrolle seitens TWC findet nicht statt: Sollte dem Teilnehmer die Einreise oder die Durchreise eines Landes infolge fehlerhafter oder nicht vorhandener Dokumente verweigert werden, gehen sämtliche entstandenen Kosten zu Lasten des Teilnehmers (siehe Ziff. 14)

5.1.   Verlust von Reisedokumente

TWC übernimmt keine Haftung bei einem Verlust der Reisedokumente. TWC empfiehlt dem Reiseteilnehmer, sämtliche Reisedokumente zu kopieren und separat aufzubewahren.

6.        Anweisungen, Verstösse, Führerscheinverlust, Fahrverbot

6.1.     Verhaltensregeln

Jeder Reiseteilnehmer hat die Pflicht, die für die jeweilige Reise geltenden Verhaltensregeln einzuhalten. Verstösst er während der Reiseveranstaltung namentlich gegen die Anweisungen des Tourguide, des Restaurants- und / oder Unterkunftspersonal sowie anderer Leistungserbringer oder gegen Verkehrs- / Behördenvorschriften, missachtet er die Vertragsbestimmungen von TWC inkl. der vorliegenden AVRB, schädigt oder gefährdet er die übrigen Reiseteilnehmer oder beeinträchtigt er die ordnungsgemässe Durchführung der Reise durch sein Verhalten, haben die Vertreter von TWC das Recht gemäss Ziff. 13.3. (Unzumutbarkeit), fristlos vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen und den Reiseteilnehmer sofort von der Tour auszuschliessen. Der Reiseteilnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, ein gemietetes Motorrad an TWC herauszugeben.

6.2.     Führerscheinverlust, Fahrverbot und Verstösse

Erhält der Reiseteilnehmer während der Tour ein Fahrverbot oder wird ihm die Fahrerlaubnis durch amtliche Stellen, z. B. bei Verkehrsübertretung oder Ähnlichem, so wird keinerlei Rückerstattung von TWC gewährt. Der Reiseteilnehmer trägt im vollen Umfang sämtliche anfallenden Auslagen, Kosten und Umtriebe die dadurch entstehen (z.B. Rückflug, Rückreise mit anderen Verkehrsmitteln, Rückführung des Motorrades usw.).

6.3.     Alkohol, Medikamente und Betäubungsmittel

Für alkoholische Getränke gilt während der Fahrzeiten eine 0,0 Promille-Grenze. Die Reiseteilnehmer verpflichten sich zudem, während mindestens 8 Stunden vor Gebrauch der Motorräder auf alkoholhaltige Produkte zu verzichten.

Den Reiseteilnehmern ist es überdies nicht gestattet, während der Reise Substanzen jedwelcher Art (Medikamente, Betäubungsmittel etc.) einzunehmen, die die Fahrtüchtigkeit in irgendeiner Weise beeinflussen.

Diese Vorschriften gelten auch für den Beifahrer und Reiseteilnehmer im Begleitfahrzeug.

6.4.     Diebstahl und Verstössen

Sämtliche Diebstähle werden der Polizei gemeldet.

Wer in den Unterkünften, Tücher, Bademäntel, Regenschirme, Badeschlappen, Kleiderbügeln, Bilder oder anderes einpackt, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Das Hotel belastet unserem Konto den Wert des «mitgenommenen» Gegenstandes, denn wir haben die Unterkunft bei der Reservation im Voraus bezahlt oder mindestens eine Anzahlung geleistet. Das Hotel besitzt unsere Kreditkartennummer oder unsere Bankdaten.
Die meisten Unterkünfte sind uns seit vielen Jahren bekannt und wir möchten auch weiterhin eine sehr gute Beziehung zu ihnen pflegen.
Bei Diebstahl muss mit längere Wartezeiten gerechnet werden und somit mit einer Verkürzung und auch eine Änderung der Tour sowie auch für Mehrkosten für alle Teilnehmer.
Wir werden sämtliche Kosten, Umtriebe und Aufwand an den zuständigen Teilnehmer weiterleiten und einfordern.

Bei Verstössen ist TWC berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Reiseteilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Tour auszuschliessen gemäss Ziffer 13.3.

7.        Haftung

7.1.     Haftungsumfang

TWC haftet dem Teilnehmern gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, eingeschlossen die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer, sofern keine Versicherung des Teilnehmern für den Schaden aufkommt (siehe Ziff. 13.4.).

7.2.     Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse

Die Haftung für sämtliche Schäden ist auf das Zweifache des Preises der Pauschalreise beschränkt. Die Haftung ist nicht beschränkt bei Personenschäden sowie bei absichtlich oder grobfahrlässig zugefügten Schäden.

TWC haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung (Minderleistung, Wartezeiten, usw.) des Reisevertrages zurückzuführen ist auf:

(i) Versäumnisse des Reiseteilnehmers

TWC haftet namentlich nicht für

  • die Sicherheit oder Fahrfehler der Reiseteilnehmer, insbesondere nicht bei Sturz, jeder Art von Verletzungen und Krankheit, Tod, Verkehrsunfall und daraus resultierenden Schäden
  • die Unmöglichkeit einer Tour-Fortsetzung infolge eines defekten Motorrads
  • die unmögliche oder erfolglose Beschaffung eines Ersatzmotorrades (im Tour-Preis nicht inbegriffen, ausser bei gemieteten Motorrädern, dazu siehe Ziff. 19)
  • die notwendigen Reparaturen an Motorrädern
  • den Verlust von Reisedokumenten (Ziff. 10.)
  • den Verlust von Wertgegenständen und von Hotel-, Zimmerschlüsseln und -Karten (Ziff. 11.).
  • die Fahrweise, das Fahrkönnen, die Fahrtüchtigkeit und die Streckenwahl des Tour-Teilnehmers (nicht ausreichend oder die Gruppe verlangsamend) (Ziff. 13.3.). Dies gilt auch, wenn der Reiseteilnehmer dem Tourguide folgt. Jeder Reiseteilnehmer fährt für sich und im Rahmen der jeweiligen Bestimmungen des Landes, durch welches die Tour führt. Dabei muss jeder Reiseteilnehmer die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen kennen und beachten (z. B. in Südafrika, England und Irland herrscht Links-Verkehr). Jeder Reiseteilnehmer übernimmt die strafrechtliche und zivilrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden (z. B. Verkehrsverstösse, Bussen, Personen-, Sach- und deren Folgeschäden).

(ii) Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (bspw. Fehler von Leistungsträgern, Streiks, Flugverschiebungen und Flugänderungen, zolltechnische Angelegenheiten, Unfälle, die von Dritter verursacht wurden, etc.).

(iii) Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Kriegerische Ereignisse, Streiks, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen, Wetter, subjektive Erfolge, das heisst Erfolge, die vom Reiseteilnehmer als solche bewertet werden [bspw. Sicht wilder Tiere, Panoramas, Gruppenzusammenstellung, Wahl der Route oder der Unterkunft, usw.] usw.).

Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages.

Mit Kenntnisnahme der vorliegenden AVRB anerkennt jeder Reiseteilnehmer die Gefahren des Motorradsports, der Motorradtouren und Reisen.

8.        Preise

8.1.     Preisbestimmung

Der auf der Website genannte «Tour-Preis per Fahrer*in, ab:» ist der tiefste Richtpreis mit den vermerkten Leistungen und mit Ihrem eigenen Motorrad (wenn nicht anders vermerkt), bei der Mindestanzahl Motorradfahrer in CHF (Schweizer Franken), Stand bei Veröffentlichung. Die Preise der Auftragsbestätigung / Rechnung in CHF oder in einer anderer Währung (sofern explizit erwähnt) sind massgebend.

Die Preise für Beifahrer / Sozius sind tiefer, da die Kosten für das Motorrad nicht anfallen, wie Motorradtransporte, Garage- Einstellhallenkosten, Parkplatzgebühren, Motorradmiete, Treibstoff, Maut-, Pässe-, Tunnel-, Strassen- und Autobahngebühren sowie andere Fahrzeugkosten.

Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders schriftlich erwähnt in CHF (Schweizer Franken) pro Person im Doppelzimmer (max. 2 Personen pro Doppelzimmer) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise. Zahlt der Teilnehmer mit Kreditkarte, wird die Buchungsstelle einen Zuschlag von maximal 3% erheben.

Sämtliche Preise beinhalten die auf unserer Bestätigung / Rechnung erwähnten Leistungen und basieren auf dem kalkulierten Wechselkurs, Mietgebühren, Treibstoffkosten und sonstige Kosten zurzeit / Datum unserer Bestätigung / Rechnung. Zusätzliche nicht inklusive Speisen, à la carte Speisen die den schriftlich vereinbarten Maximum Betrag übersteigen, Getränke, Eintrittsgelder, Treibstoff und gefahrene Kilometer ohne Tourguide und andere Leistungen die nicht auf unserer Bestätigung / Rechnung und Reiseverlauf / Programm erwähnt sind, werden im Nachhinein in Rechnung gestellt, bzw. von der Anzahlung „extra Kosten“ abgezogen. (siehe Ziff. 8.3.).

8.2.     Preisänderungen

Preisänderungen vor Vertragsabschluss
TWC behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preise auf der Website und Leistungsbeschreibungen vor Ihrer Buchung zu ändern. Wir informieren Sie vor Vertragsabschluss sollte dies der Fall sein.

Preisänderung nach Vertragsabschluss
Bei veränderten Kursverhältnissen, Tarifänderungen der Transportunternehmen und Fahrzeugvermieter, Treibstoffpreisen, staatliche Abgaben oder Gebühren (wie z. B. Mehrwertsteuer, Flughafentaxen, Flughafensicherheitsgebühren usw.), ausserordentlichen Preiserhöhungen von Unterkünfte und plausibel erklärbaren Schreib- oder Druckfehlern behält sich TWC das Recht vor, auch Preiserhöhungen, vorzunehmen.

Sollten die bestätigten Preise aus den erwähnten Gründen erhöht werden, teilt TWC dem Teilnehmer diese Preiserhöhung bis spätestens drei Wochen vor dem Start der Tour mit. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent als der bestätigte Tourpreis, so kann der Teilnehmer ohne Annullationsgebühren innerhalb von fünf Tagen ab Bekanntmachung schriftlich vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Teilnehmer an einer gleich- oder höherwertigen Ersatzreise teilnehmen, wenn TWC ihm eine solche anbieten kann. Nimmt er an einer minderwertigen Ersatzreise teil, erstattet ihm TWC den Preisunterschied. Der Teilnehmer kann als Alternative die Rückerstattung aller von ihm geleisteten Beträge verlangen. TWC erstattet diese schnellstmöglich zurück. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

8.3.     Zusatzprodukte und Spesen

Namentlich folgende Zusatzprodukte und Spesen gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers:

Beratungs- und Angebotshonorar;
Ab CHF 100.- per Auftrag. Bei Ihrer definitiver Buchung werden diese Kosten vollumfänglich angerechnet. 

Service-, Auftragspauschale
CHF  80.- pro Auftrag für geführte Motorradtouren und -Reisen
Diese Pauschale schliesst einen Kostenbeitrag für die Produkte-Haftpflicht, eine persönliche Ansprechperson während Ihrer Reise, eine Kundengeldabsicherung, Flugplan- und Tarifauskünfte, eine Unterstützung bei unvorhergesehene Ereignisse sowie einen 24/7 Notfallservice.
CHF 145.- pro Person für Selbstfahrer Tour
Diese Pauschale schliesst einen Kostenbeitrag für die Produkte-Haftpflicht, eine persönliche Ansprechperson während Ihrer Reise, eine Kundengeldabsicherung, Flugplan- und Tarifauskünfte und eine Unterstützung bei unvorhergesehene Ereignisse.

Visa Beschaffung
Nach Aufwand, mindestens CHF 50.- pro Pass. TWC ist bei Erteilung eines entsprechenden schriftlichen Auftrags bereit, die Visa zu beschaffen.

Bewilligungen
Nach Aufwand, mindestens CHF 25.- pro Teilnehmer.

Diverse Reservationen, Beschaffungen und Anfragen: (Unabhängig, davon ob eine Buchung zustande kommt oder nicht)
CHF 25.- pro Bahn-Tickets.
CHF 45.- pro Fähren-Ticket plus die Gebühren der Verkaufsstelle.
CHF 35.- für Eintrittskarten plus die Gebühren der Verkaufsstelle. Dies betrifft insbesondere aber nicht abschliessend, Eintritte für Kino, Theater, Konzerte und sportliche Veranstaltungen.
CHF 25.- pro Hotelreservation.
CHF 120.- pro Fahrzeugreservation.
Diese Kosten werden bei gleichzeitiger Buchung einer Tour/Reise mit unserem Tourguide zu 100% in unserer Auftragsbestätigung / Rechnung angerechnet.

Informationspaket / Reiseverlauf
Ein Informationspaket / Reiseverlauf wird jedem Teilnehmer beziehungsweise pro Paar und Motorrad per Post oder Mail zugestellt. Das Informationspaket / Reiseverlauf erhalten Sie ca. 2 Wochen vor dem Start der gebuchter Tour. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese erst nach vollständigem Zahlungseingang versenden können.

Postversandkosten
Nach den Tarifen der Schweizerischen Post plus CHF 15.-. Unterlagen werden nur per Einschreiben (Chargé) mit Unterschrift des Empfängers versendet. 

Reiseversicherung auf Wunsch des Kunden
Nach Aufwand und Preis des Anbieters soweit möglich (Herkunftsländer abhängig).

Postfinance- und Bankspesen
Sämtliche von den Banken, Post und Finanzinstitut belasteten Zusatzkosten werden vollumfänglich an den Kunden weiter verrechnet.

Zahlungen mit Check
Wir raten davon ab, da diese mit sehr hohen Kosten verbunden sind und TWC diese an den Kunden weiter verrechnet.

Service und Beratungsgebühren bei Annullation, Umbuchung oder Verschiebung des Reisedatums (beachte Ziffer 14)
CHF 100.- per Teilnehmer.

Last Minute Aktionen
Mindestens CHF 50.- per Reiseteilnehmer. Beratungsgebühren CHF 20.- pro Viertelstunden. Die ersten 15 Minuten sind kostenlos.

Namensänderungen und / oder Korrektur der Schreibweise des Namens nach Flugticket-Ausstellung
Kosten der Fluggesellschaft plus CHF 100.-.
Je nach Fall sind die Kosten für die neuen Ausstellung des Flugtickets fällig soweit dies möglich ist, siehe Ziffer 14.

Beratung und schriftliche Offerten für angepasste und massgeschneiderte Motorradtouren und -Reisen mit Tourguide
Die erste Kontaktaufnahme und Beratungseinheit von 45 Minuten ist kostenlos. Nach diesem Erstgespräch erhalten Sie eine Richtofferte mit einem Reisevorschlag, die wir nach Ihren Wünschen zwei Mal anpassen können.   
Für zusätzliche Offerten und weitere Beratung verrechnet TWC, eine Beratungsgebühr von CHF 80.-/Std. Die Beratungsgebühr wird bei einer sofortigen und definitiven Buchung zu 100% angerechnet. Dies betrifft nicht unsere Tour-Packages die auf unserer Webseite publiziert sind.

Massgeschneiderte Motorradtouren und -Reisen ohne Tourguide (Selbstfahrer Touren und Reisen)
Die Planung, die Organisation, das Erstellen der Route mit Programm und die Buchung der Unterkünfte für massgeschneiderte Touren und Reisen ohne Tourguide wird nach Aufwand pro halbe Stunde verrechnet. Pro 30 Minuten und per angebrochene halbe Stunde verrechnen wir CHF 40.-.
Die ersten 15 Minuten sowie die erste grobe Variante der Reiseroute mit Preisofferte ohne Details, ohne Buchungen und ohne Programm sind kostenlos. TWC tritt bei den Unterkünften als Vermittler auf und es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen zwischen Ihnen und der jeweiligen Dritten.
Es werden nur Länder und Regionen angeboten die wir persönlich kennen.

Sonstige nicht erwähnte Dienstleistungen
Nach Aufwand.

Nicht eingeschlossene Zusatzkosten sind:

–  Sämtliche Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Bestätigung / Rechnung und im Programm als eingeschlossen, inklusive oder als inbegriffen angegeben sind. Zum Beispiel:
Frühstück im Bett, extra Zimmerservice, Wäschereinigung, sämtliche alkoholische Getränke, Drinks, Softdrinks, Kaffee, Getränke von der Bar, Miete von Fahrzeugen inklusive Fahrräder, Treibstoff sowie extra Kilometerkosten der gemieteten Fahrzeugen für Ausfahrten ohne den Tourguide, starke Verschmutzung des gemieteten Fahrzeuges, Eintrittsgelder, …  Diese erwähnten Beispiele sind nicht abschliessend.
– Sämtliche Versicherungen.
– Trinkgelder.
– Sämtliche Ausgaben persönlicher Natur.

Für alle zusätzlichen Aufwände, die TWC für die Reiseteilnehmer während der Tour bezahlt hat, stellt TWC vor Ende der Tour dem jeweiligen Teilnehmer in Rechnung. Kann mit angemessenem Aufwand nicht eruiert werden, welcher / welche Reiseteilnehmer die Zusatzkosten im Einzelnen verursacht hat / haben, ist TWC berechtigt, den betreffenden Reiseteilnehmern einen Pauschalbetrag in der geschätzten Höhe der je von ihnen verursachten Kosten in Rechnung zu stellen, unter solidarischer Haftbarkeit der betreffenden Reiseteilnehmer. Dieser Betrag ist sofort dem Tourleiter in Bar zu bezahlen. TWC kann je nach Tour eine Vorauszahlung für zusätzliche Aufwände verlangen.

9.        Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird fünf Arbeitstage nach Vertragsabschluss (Bestätigung der Anmeldung) eine Anzahlung von 50% des Tour-Preises zur Bezahlung fällig.  Bei massgeschneiderten kann diese Anzahlung höher sein.
Der Restbetrag wird 118 Tage (bei Reisen innerhalb der Schweiz und der EU) bzw. 138 Tage (bei Reisen ausserhalb der Schweiz und der EU), vor Reisebeginn zur Bezahlung fällig.

Bei einer Anmeldung von weniger als 118 Tagen (bei Reisen innerhalb der Schweiz und der EU) bzw. 138 Tagen (bei Reisen ausserhalb der Schweiz und der EU) vor Reisebeginn, wird der gesamte Tour-Preis bei Vertragsschluss fällig.

Erfolgt die Anzahlung oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ist TWC berechtigt, ohne weitere Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten. Im Weiteren kann TWC die Reiseleistungen verweigern, bzw. sämtliche Reiseunterlagen zurückbehalten oder zurückfordern.
Weitere Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Bei eintägigen Touren oder Anlässen erfolgt die Zahlung des Tour-Preises in bar bei Tour-Beginn.

Flugtickets sind im Voraus und sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
Ziffer 13. und 14. sind zu beachten.

Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. TWC ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 14.1. geschuldet.

10.      Tour Informationspaket / Reiseverlauf

10.1.   Zustellung des Informationspakets / Reiseverlauf

Die in der Bestätigung / Rechnung genannten Informationspaket / Reiseverlauf werden dem Reiseteilnehmer spätestens 8-10 Tage vor Reisebeginn und nach vollem Zahlungseingang per Mail oder wenn verlangt per Post zugestellt, (siehe Ziff. 8.3).

Flugtickets werden, bei entsprechendem zusätzlichem Auftrag durch den Kunden (siehe Ziff. 8.3), nach Eingang der Zahlung auf dem Konto von TWC so rasch wie möglich von TWC gebucht, bezahlt und dem Kunden per Post oder E-Mail zugestellt.

10.2.   Verlust des Informationspaket / Reiseverlauf

TWC übernimmt keine Haftung bei einem Verlust der Reiseunterlagen sowie des Informationspakets / Reiseverlaufs / Programm.

11.      Wertgegenstände, Hotel-, Zimmerschlüssel / -karten

Die Reiseteilnehmer sind auf der ganzen Reise selber verantwortlich für eine sichere Aufbewahrung ihrer Wertgegenstände wie Pass, Ausweise, Bargeld, Kreditkarten, Schmuck, Foto- und Videoausrüstung, Schlüssel usw, … TWC empfiehlt, die Wertgegenstände, wenn immer möglich im Hotelsafe aufzubewahren. Bei Verlust, Beschädigungen, Diebstahl oder Missbrauch lehnt TWC jegliche Haftung ab. TWC empfiehlt den Reiseteilnehmern, eine ausreichende Versicherung abzuschliessen.

Für vergessene Gegenstände, Zimmerschlüssel, -karten, Hotelschlüssel und -karten haftet alleine der Reiseteilnehmer.

Gibt ein Reiseteilnehmer einen Zimmerschlüssel oder eine Zimmerkarte entgegen einer Rückgabeverpflichtung nicht zurück oder organisiert TWC einen Ersatzschlüssel / eine Ersatzkarte, schuldet der Teilnehmer TWC eine Umtriebsgebühr von CHF 350.- sowie zusätzlich sämtliche Kosten für die Rückgabe (bspw. Post- Kurierkosten, Fahrt zurück ins Hotel / in die Unterkunft) oder die Wiederbeschaffung der Karte/Schlüssel.

12.      Versicherungen

Jeder Reiseteilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selber verantwortlich. Die Reiseteilnehmer sind nicht durch TWC versichert. Sämtliche Versicherungen wie z.B. Reise-, Unfall-, Krankheits-, Heilungskosten-, Rechtschutz-, Personen-Assistance-, Reisegepäck-, Rückreisekosten-, Annullations-, Motorrad- und Sachschaden-Versicherungen sind allein Sache des Reiseteilnehmers.

TWC bittet jeden Reiseteilnehmer, zu überprüfen, ob der Leistungsumfang im Zusammenhang mit der anstehenden Reise ausreichend ist und diesen gegebenenfalls anzupassen.

TWC empfiehlt jedem Reiseteilnehmer, eine Bergungs-, eine Rückreise- und eine Annullationskosten-Versicherung abzuschliessen. TWC ist gerne dabei behilflich.

13.      Durchführungs-, Rücktritts- und Änderungsbedingungen seitens TWCs

13.1.   Mindestteilnehmerzahl

Für die ausgeschriebenen Angebote gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, so ist TWC von der Vertragserfüllung befreit und kann die Reise annullieren. TWC informiert (telefonisch, schriftlich oder elektronisch per SMS / E-Mail / WhatsApp) die bereits angemeldeten Teilnehmer mindestens 60 Tage vor Reisebeginn.

TWC kann die Tour den bereits angemeldeten Reiseteilnehmern zu einem Aufpreis offerieren. Bei deren Einverständnis wird die Tour durchgeführt. Andernfalls werden die bereits einbezahlten Reisekosten der angemeldeten Reiseteilnehmer zu 100 % rückerstattet. Der Kunde hat alternativ einen Anspruch auf Teilnahme an einer anderen gleichwertigen oder höherwertigen Reise, wenn TWC eine solche anbieten kann. Alternativ kann er an einer minderwertigen Reise teilnehmen, wobei er diesfalls Anspruch auf Rückerstattung des Preisunterschieds hat. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

13.2.   Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände

Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, terroristische Aktivitäten, Unruhen, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, Streiks, o.ä.) oder andere Umstände, die zur Gefährdung des Lebens führen könnten, die Durchführung der Reise, kann TWC die Reise annullieren.

Bei einem Ausfall des Tour-Guides vor oder während der Reise durch Unfall, Krankheit oder Sonstigem Unvorhergesehenem oder nicht Abwendbarem, kann TWC die Reise annullieren oder abbrechen, wenn kein angemessener, personeller Ersatz gestellt werden kann.

Die geleistete Zahlung abzüglich der schon beanspruchten Leistungen, Servicehonorare, Bearbeitungsgebühren und Dienstleistungen werden zurückerstattet, wobei die von TWC erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Der Kunde hat alternativ einen Anspruch auf Teilnahme an einer anderen gleichwertigen oder höherwertigen Reise, wenn TWC eine solche anbieten kann. Alternativ kann er an einer minderwertigen Reise teilnehmen, wobei er diesfalls Anspruch auf Rückerstattung des Preisunterschieds hat oder einen Gutschein für eine anderes Tour-Package aus dem Twincruiser Tours Sortiment zum  gleichen Betragswert wie die annullierte Reise. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. Insbesondere entfällt eine Haftung für Mehrkosten (z.B. Hotels, Mahlzeiten, Taxi, Flüge, usw.), sollte der Start oder das Ende einer Tour durch Unvorhergesehenes oder höherer Gewalt verschoben werden.

13.3.   Unzumutbarkeit der Vertragseinhaltung

Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für TWC unzumutbar (siehe Ziff. 6.1.), so ist TWC berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 14.1. sowie die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 14.3. zu bezahlen. Zusätzlich trägt der Reiseteilnehmer im vollen Umfang sämtliche anfallenden Auslagen, Kosten und Umtriebe, die dadurch entstehen (z.B. Rückflug, Rückreise mit anderen Verkehrsmitteln, Rückführung des Motorrades, usw.). Weitergehende Schadenersatzansprüche von TWC gegenüber dem Kunden bleiben vorbehalten.

Die Fahruntauglichkeit, eine ungeeignete Fahrweise eines Reiseteilnehmers oder ein schlechter Gesundheitszustand, der eine Teilnahme an der Tour nicht erlaubt, gelten als Fälle der Unzumutbarkeit.

13.4.   Route- und Programmänderungen und Leistungsausfälle während der Reise / Tour

TWC ist verpflichtet, die Teilnehmer über Änderungen des abgegebenen gültigen (letzte Version) Programms nach Kenntnis von dem Änderungsgrund, unverzüglich schriftlich (Mail, WhatsApp oder SMS) zu informieren.

TWC ist bemüht, die Reise / Tour gemäss den Teilnehmern abgegebenen Programm mit der letzten Version durchzuführen. Es kann jedoch zu Route-, Programm- und Leistungsänderungen kommen. TWC behält sich vor, die Reise und die Streckenführung je nach Grosswetterlage, Witterung, Fahrweise, Fahrverhalten und Pünktlichkeit (siehe Reiseverlauf / Programm) der Reiseteilnehmer, und / oder aus Sicherheitsgründen kurzfristig zu ändern oder anzupassen. In diesen Fällen wird TWC, respektive der verantwortliche Veranstalter soweit als möglich ein gleichwertiges Angebot anbieten. Namentlich gelten geringfügige Routen-Änderungen als gleichwertig. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für TWC verursachen, darf TWC die Abhilfe verweigern. Sollten Zusatzkosten entstehen, so gehen diese zulasten der Teilnehmer.

14.  Rücktrittbedingungen und Vertragsübertragung seitens des Reiseteilnehmers

14.1.   Rücktrittbedingungen, Annullierungskosten

Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn von der Reise / Tour zurückzutreten. Es werden grundsätzlich folgende Beträge bei einer Annullierung bzw. einem Rücktritt von der Seite des Reiseteilnehmers zurückerstattet:

  • Ab Vertragsschluss bis 95 Tage (für Reisen in der Schweiz und der EU) bzw. 128 Tage (für Reisen ausserhalb der Schweiz und der EU) vor Beginn der Reise: 35 % des einbezahlten Anzahlungsbetrages
  • Ab 94 Tage bis 32 Tage vor Beginn der Reise (für Reisen in der Schweiz und der EU) bzw. 127 bis 61 Tage (für Reisen ausserhalb der Schweiz und der EU): 50 % des Tour-Preises
  • Ab 31 Tage vor Beginn der Reise (inkl. No-show):
    0 % des Tour-Preises

Die erwähnten Fristen beziehen sich auf den Eingang der schriftlichen Rücktrittmeldung bei TWC. Der Rücktritt hat schriftlich durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen und gilt erst dann als akzeptiert, wenn TWC ihn schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail bestätigt hat.

Bei speziellen Touren wie Motorrad-Events (zum Beispiel, Wheels and Waves, European Bike Week in Faak am See, Isle of Man TT und Classic TT, HOG Rallyes und andere) sowie private massgeschneiderte Reisen / Touren sind die Rücktrittbedingungen von diesem Ziff. 14.1. nicht anwendbar. Bei einer Stornierung der Reise fallen 100% des Tourpreises an.

Wenn der Reiseteilnehmer die Reise antritt, indessen nur Teile der Leistungen in Anspruch nimmt oder die Reise frühzeitig verlässt (z.B. Panne des eigenen [nicht gemieteten] Motorrades, Unfall, Krankheit usw.) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Zu beachten gilt es, dass bei gewissen Dokumenten sehr strenge Bedingungen bei einer Annullierung gelten. Das betrifft besonders Flugscheine und andere Dokumente, die auf den Namen des Reiseteilnehmers ausgestellt sind. Diese Kosten können bereits sofort nach der Buchung 100% betragen. Bei Annullierungen verrechnet TWC sämtliche Kosten, die von Dritten gegenüber TWC verrechnet werden, zusätzlich zu den oben genannten Annullierungskosten.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Annullationsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringers. ( Fähre, Flug- und Bahngesellschaften,  Restaurant und Hotelleistungen, Eintrittsgelder und Fahrzeugmiete).

14.2.   Vertragsübertragung

Ist der Reiseteilnehmer daran gehindert, die Reise anzutreten, so kann er die Buchung an eine Person abtreten, die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen erfüllt, wenn er TWC spätestens 62 Tagen vor dem Abreisetermin schriftlich darüber informiert. Der Ersatz-Reiseteilnehmer haftet TWC solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten. Der Ersatz-Reiseteilnehmer muss schriftlich bestätigen, dass er bereit ist, zu den bestehenden Bedingungen an der Reise teilzunehmen und die solidarische Haftung für die Kosten zu übernehmen. Sämtliche bereits ausgestellten Unterlagen und Reise-Dokumente im Besitz des angemeldeten Reiseteilnehmers sind unverzüglich an TWC per Einschreiben postalisch zurückzusenden.

14.3.   Bearbeitungsgebühren

Bei Umbuchungen, Übertragungen und Änderungen verrechnet TWC eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 100.- pro Person.

Zu beachten gilt es, dass bei gewissen Dokumenten sehr strenge Bedingungen bei einer Änderung gelten. Das betrifft besonders Flugscheine und andere Dokumente, die auf den Namen des Reiseteilnehmers ausgestellt sind. Diese Kosten können bereits sofort nach der Buchung 100% betragen. Bei (Namens) Änderungen oder Umbuchungen verrechnet TWC sämtliche Kosten, die von Dritten gegenüber TWC verrechnet werden, zusätzlich zu den im ersten Absatz genannten Bearbeitungsgebühren.

15.    Beanstandungen, Mängel und Probleme vor Ort

Das grösste Anliegen von TWC liegt darin, dass die Reiseteilnehmer zufrieden von ihrer Motorradreise zurückkommen. Deshalb beschreibt TWC ausführlich den Leistungsumfang sowie die örtlichen Begebenheiten und prüft die meisten Partner regelmässig (siehe Ziff. 7.1.).

Der Kunde muss jeden Mangel bei der Erfüllung des Vertrages, den er an Ort und Stelle feststellt, so bald wie möglich schriftlich oder in einer anderen geeigneten Form gegenüber TWC und dem betreffenden Dienstleistungsträger beanstanden. Wenn keine angemessene Abhilfe vor Ort möglich ist, müssen Sie vom Leistungsträger, von der Reiseleitung / Tourguide oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche und detaillierte Bestätigung mit der Beschreibung des Mangels verlangen. Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung innert 10 Tage nach dem Ende der Reise schriftlich bei TWC anzumelden.

Hat TWC innert spätestens 72 Stunden ab Meldung keine angemessene Lösung offeriert, kann der Reiseteilnehmer selbst für Abhilfe sorgen. Die entstehenden Kosten vergütet TWC im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen gegen Vorlage der Originalbelege und aller notwendiger Angaben.
Weder der Leistungserbringer noch die örtliche Vertretung sind befugt, Ansprüche des Teilnehmers anzuerkennen.
Zu spät gemeldete Mängel werden nicht berücksichtigt.

16.      Datenschutz und Auskunftserteilung der Teilnehmer an Dritte

Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die folgenden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Geburtsdatum, Zahlungsinformationen, Nationalität, Sprache, Reisedaten, Reiseziele, Flugdetails, Unterkünfte sowie weitere Präferenzen und Informationen, die der Kunde zur Verfügung stellt.

Beim Eintritt besonderer Umstände wie namentlich einem Unfall währen der Reise sowie bei Reklamationen können weitere Informationen beschafft und gespeichert werden.

Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbringung bearbeitet. Bitte beachten Sie auch die Datenschutzerklärung auf unserer Homepage.

Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung von TWC, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung bezieht. Der Kunde stellt das Einverständnis der von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mit-betroffen sind.

Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu.

Bei einer Offerten-Anfrage, einer Reservation und bei einer Bekanntgabe der E-Mail Adresse, behält sich TWC das Recht vor, dem Teilnehmer oder möglichen Teilnehmer, Angebote, Informationen und zum Versand eines Newsletter, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Teilnehmer oder der mögliche Teilnehmer die Zusendung von Informationen nicht wünscht, kann er sich direkt schriftlich an TWC wenden.

17.       Gutschein / Newsletter

Wer unseren Newsletter für mindestens zwei Jahre abonniert, öffnet und liest, erhält einen Gutschein von CHF 100.- auf die erste Buchung eines Standard Tour-Packages mit Reiseleiter im Mindestwert von CHF 2’000.- wie publiziert auf unserer Website. Der Gutschein wird während der Tour mit TWC von Ihren Ausgaben abgezogen. Die Gutscheine sind nicht kummulierbar, umtauschbar, werden nicht zurückerstattet und können auch nicht in Bar ausbezahlt werden.
Sämtliche Gutscheine sind fünf Jahre gültig. 

18.       Fotos / Videos von Reiseteilnehmer

Jeder Reiseteilnehmer erklärt sich mit der Speicherung und Veröffentlichung von Bildern und Videos der Tour einverstanden, auch wenn er darauf zu erkennen ist. Der Reiseteilnehmer erhält dafür keinerlei Entschädigung von TWC.

19.      Fahrzeug-Miete

Die gemieteten Fahrzeuge (Motorräder, Bus, Auto) sind gegen Haftpflicht- und Vollkaskoschäden durch eine Versicherungsgesellschaft des Vermieters versichert. Der Reiseteilnehmer muss im Schadenfall lediglich einen Selbstbehalt bezahlen. Dieser Selbstbehalt kann, je nach Angebot und Vermieter gegen eine Zusatzgebühr reduziert und angepasst werden.
Als Kaution dient meistens eine Kreditkarte des Reiseteilnehmers.
Die Kaution dient dem Fahrzeugvermieter
als Sicherheit für das gemietete Fahrzeug. Kosten für entstandene Schäden am Mietfahrzeug oder wenn das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgegeben wurde, werden von dieser Kaution abgezogen. Bei der Anmietung mit Kreditkarte wird je nach Fahrzeugkategorie ein fester Betrag für Ihr Fahrzeug blockiert. Dieser Betrag wird Ihnen vom Fahrzeugvermieter nach einwandfreier Rückgabe des Mietfahrzeuges innerhalb weniger Tage wieder freigegeben.

Wir empfehlen den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung mit dem Zusatz «Führen fremder Fahrzeuge». Diese Deckung übernimmt den Selbstbehalt bei einem Schaden. In manchen Ländern ist es üblich, Kautionen in bar zu hinterlegen, oft gelten ein Mindest- und Höchstalter sowie Mindestanforderungen an die Motorradfahrfähigkeiten. Zudem ist es teilweise verboten, am Ankunftstag (Landung des Flugzeuges) ein Fahrzeug zu fahren.

Für alle Mietfahrzeuge muss ein gültiger Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor der Reise TWC und dem Fahrzeugvermieter vorgelegt werden. Es gelten ausdrücklich die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fahrzeugvermieters.

20.      Vertragsauslegung

Sollte eine Bestimmung dieser AVRB ungültig, nicht durchsetzbar oder unwirksam sein, so ist die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen dieser AVRB unberührt (Art. 20 Abs. 2 OR).

21.      Irrtum

TWC behält sich das Recht vor, offensichtliche Kalkulations-, Rechnungs-, Eingabe-, Schreib- oder Druckfehler und ähnliche Unrichtigkeiten in einem Angebot, Bestätigung, Rechnung, Drucksachen, diesen AVRB’s und auf der Website jederzeit zu berichtigen.

Der Reiseteilnehmer wird im eigenen Interesse gebeten, sämtliche ihm ausgehändigten Dokumente, Belege und Unterlagen sofort bei Erhalt auf deren Korrektheit zu überprüfen. Sollte der Reiseteilnehmer Fehler oder Widersprüche feststellen, so ist TWC umgehend davon zu unterrichten, um Schäden und Kosten zu vermeiden.

22.      Änderungen der AVRB

TWC behält sich vor, die vorliegenden AVRB jederzeit teilweise oder ganz zu ändern. Diese AVRB sind unter https://twincruiser.org in der jeweils gültigen Fassung publiziert und können dort eingesehen werden.

23.      Inkrafttreten

Diese AVRB treten am 11. August 2023 in Kraft und ersetzen alle vorhergehenden Versionen.

24.      Gerichtstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen TWC und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches materielles Recht anwendbar.
Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Bern.

25.      Veranstalter

Twincruiser Tours Stauffer
Kurt Stauffer
Hohstalenweg 11
3047 Bremgarten bei Bern
Schweiz